Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und deren Komponenten
Einleitung:
Zum 01. Januar 2023 würde ein "Nullsteuersatz" eingeführt. Durch diese neue gesetzliche Änderung können Photovoltaik-Komponenten ohne die üblichen 19% MwSt. erworben werden.
Für die Inanspruchnahme des "Nullsteuersatzes" gelten bestimmte Voraussetzungen, welche wir Ihnen nachfolgend erläutern werden.
Unser Ziel ist eine Vereinfachung der innerbetrieblichen Abläufe sowie ein einfaches und zudem schnelles Einkaufserlebnis für jeden unserer Kunden.
Der Gesetzestext im Wortlaut:
"Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Zu Ihrer Bestellung und der Regelung in unserem Online-Shop:
Mit Ihrem Kauf bestellen Sie als Privatperson und bestätigen uns, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß 12 Abs. 3 UStG für den "Nullsteuersatz für Sie gelten.
Wir weisen auch darauf hin, die MwSt. nicht zu umgehen, indem Sie z.B. mehrere Bestellungen unter 30kWp aufgeben.
Unternehmen, sowie Privatpersonen auf denen die gesetzlichen Voraussetzungen für den "Nullsteuersatz" nicht zutreffen bitten wir, die gewünschten Produkte bei uns anzufragen. Sehr gerne stellen wir Ihnen manuell eine Rechnung mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19% MwSt. aus.
Sofern es durch Prüfungen der Finanzverwaltung oder
sonstige Maßnahmen oder Veränderungen dazu kommen, dass der gewährte
„Nullsteuersatz“ bei der Umsatzsteuer nachträglich zu versagen ist, verpflichten
Sie sich, die dann entstehende Umsatzsteuer an das Einzelunternehmen B. Eng.
Levin Löffler nach Vorlage einer entsprechend korrigierten Rechnung, nachzuentrichten.